Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurse
- Durch die Anmeldung schließt der Anmeldende einen Vertrag mit der Segelschule Havel.
Der Vertrag berechtigt nur zur Teilnahme am gebuchten Kurs. - Die Kursgebühr ist spätestens bei Kursbeginn fällig. Sie kann in bar, oder per EC beglichen werden, oder wird vorab auf das Konto der Segelschule Havel überwiesen.
- Eine Stornierung des gebuchten Kurses ist für angemeldete Person bis maximal 14 Tage
vor Kursbeginn kostenfrei, die Stornierung muß schriftlich erfolgen. Eine ggf. gezahlte
Kursgebühr wird erstattet.
Bei einer Stornierung von 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn berechnen wir Euro 50,-, bei einer Stornierung zwischen 6 bis 3 Tage vor Beginn wird 50% des Kurspreises berechnet.
Bei einer Stornierung ab 2 Tage vor Kursbeginn ist der volle Kursbetrag fällig. - Wenn ein Kurs von der Segelschule Havel nicht durchgeführt werden kann, wird die Kursgebühr sofort zurückerstattet. Ein angebotener Ausweichkurs muß nicht angenommen werden. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
- Ein Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet, auch wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann, nicht, oder zu spät erscheint, oder den Kurs abbricht.
- Die Segelschule bietet bei einer ernsthaften Erkrankung eine Unterbrechung der
Ausbildung an. Ein ärztliches Attest muß vorliegen. Der Theorieteil muß aber in der laufenden
Saison abgeschlossen werden. Der Praxisteil kann bei Wahlterminen auch in der Folgesaison
beendet werden. - Bei Kursen mit wahlweisen Praxisterminen können diese bis zum Saisonende verbraucht werden.
Vereinbarte Praxistermine sind bindend. Sie können bis 24 Stunden vor dem Ausbildungstermin storniert werden, ansonsten gelten sie als genommen. Erscheint ein Teilnehmer mehr als 3-mal unentschuldigt nicht zu den vereinbarten Praxisterminen, so kann die Segelschule den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche kündigen. - Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der Kursleiter/in während der Praxiseinheiten folge zu leisten. Wenn ein Teilnehmer trotz Aufforderung ohne Schwimmweste segelt, oder das Übungsrevier verlässt, hat die Segelschule Havel das Recht, den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche zu kündigen.
- Der Teilnehmer versichert, dass er sporttauglich ist und in tiefem Wasser mind. 15 Minuten schwimmen kann. Bei ungenügenden Schwimmkenntnissen ist an Bord, an den Liegeplätzen und auf den Steganlagen generell eine Schwimmweste zu tragen.
- Der Kursteilnehmer ist über die Schule haftpflichtversichert. Schäden an den Schulungsbooten, die grob fahrlässig, oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind vom ihm zu ersetzen. Für persönliches Eigentum, Sach- und persönliche Unfallschäden der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen.
- Die Prüfungsunterlagen müssen rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin dem Prüfungsausschuß vorliegen. Werden die Unterlagen nicht bis 24 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Segelschule eingereicht, kann eine fristgerechte Anmeldung nicht garantiert werden.

